Rechtsprechung
VG Dresden, 22.05.2002 - A 4 K 31051/00 |
Verfahrensgang
- VG Dresden, 22.05.2002 - A 4 K 31051/00
- OVG Sachsen, 01.07.2003 - A 3 B 503/02
Wird zitiert von ... (2)
- VG Dresden, 28.06.2007 - 3 K 221/06
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Widerruf, Konventionsflüchtlinge, Ermessen, …
Im Übrigen beruhe das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt/ Oder nicht darauf, dass er behauptet habe, ohne Reisepass ausgereist zu sein (vgl. dazu den Inhalt der beigezogenen Gerichtsakte zum Verfahren A 4 K 31051/00).Das Verwaltungsgericht Dresden wies die Klage mit Urteil vom 22. Mai 2002 - Az.: A 4 K 31051/00 ab.
Auch wenn es für die Entscheidung der Widerspruchsbehörde letztlich nicht ausschlaggebend sei, spreche im übrigen entgegen der im Urteil vom 22.05.2002, Az. A 4 K 31051/00, S. 5 vom Verwaltungsgericht Dresden vertretenen Auffassung in der Tat einiges dafür, dass der Kläger im Asylverfahren unrichtige Angaben hinsichtlich der Frage des Passbesitzes im Zeitpunkt der Einreise getätigt habe.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten (auch des Verfahrens zum Az.: A 4 K 31051/00) sowie die beigezogenen Behördenakten (insgesamt drei Heftungen) verwiesen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden und dem Gericht bei seiner Entscheidung vorlagen.
- OVG Sachsen, 01.07.2003 - A 3 B 503/02
Darlegung, Richtigkeitszweifel, Amtsermittlungspflicht
Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 22. Mai 2002 - A 4 K 31051/00 - zuzulassen, wird abgelehnt.